Am 25. März haben die Kultusminister der Länder den Beschluss gefasst, dass die schriftlichen Abiturprüfungen nach dem derzeitigen Stand wie geplant stattfinden sollen.
Dies ist auch dann möglich, wenn die Schulen in dieser Zeit noch geschlossen sind, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Selbstverständlich wird dabei durch geeignete Maßnahmen (z. B. Begrenzung der Prüflinge pro Raum, Abstand zwischen den Tischen, Einhalten der Hygienestandards) sichergestellt, dass für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die beteiligten Lehrkräfte kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Mit der Durchführung der Prüfungen wollen die Beteiligten dafür Sorge tragen, dass den Schülerinnen und Schülern bezüglich ihrer Schullaufbahn und ihrer Abschlüsse keine Nachteile entstehen. Dies ist gemeinsames Anliegen aller Bundesländer.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler der August-Horch-Schule wie auch die Lehrkräfte wurden bereits durch die Schulleitung per e-Mail informiert.