Ab dem 2. November 2020 gilt landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.

Das Tragen der Mund-Nasen-Schutzbedeckung ist ein wirksames Mittel, um sein Gegenüber vor Infektionen zu schützen und damit die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Bedingung dafür ist, dass die Mund-Nasen-Schutzbedeckung ordnungsgemäß getragen wird.